Prävention und Schutz vor sexualisierter Gewalt und Missbrauch
kinderschutz.rish.de

Kinder- und Jugendschutz-Beauftragter des RVSH

Steffen SchweigerSteffen Schweiger
Telefon 04121 3088
Mobil 0179 1371148
E-Mail steffen@rish.de

Rudersportforum 2012

Heida Benecke als Kinder- und Jugendschutz-Beauftragte berufen
»Kinderschutz – Prävention und Schutz vor sexualisierter Gewalt und Missbrauch« war ein Thema des 7. Rudersportforums. Der Vorstand und das Landestrainerteam haben den Ehrenkodex unterzeichnet. mehr lesen …

Ehrenkodex

Für alle ehrenamtlich und hauptberuflich Tätigen in Mitgliedsvereinen und -verbänden des Deutschen Ruderverbandes

Hiermit verspreche ich:

  • Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und verspreche, alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.
  • Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art, ausüben.
  • Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die der anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren.
  • Ich werde Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen sowie Tieren gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber allen anderen Personen erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten.
  • Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen.
  • Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.
  • Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.
  • Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
  • Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln.
  • Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im Konfliktfall professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
  • Ich verspreche, dass auch mein Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert.

Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Ehrenkodexes.

Handlungsleitfaden zum Ehrenkodex des DRV

Der Deutsche Ruderverband hat den vorliegenden Ehrenkodex in Zusammenarbeit mit der Deutschen Ruderjugend entworfen, um ein Instrument vorzulegen, das verschiedene Bereiche abdeckt, jedoch insbesondere den Kinder- und Jugendschutz stärken soll. Der Ehrenkodex soll den Akteurinnen und Akteuren im Deutschen Ruderverband wie auch in seinen Mitgliedsvereinen Handlungssicherheit verschaffen und diesen eine Möglichkeit geben, ihre Stärken im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes zu verdeutlichen. Zum anderen soll mit der Unterzeichnung der Ehrenkodizes ein deutliches Signal von Seiten des Deutschen Ruderverbandes und seiner Mitgliedsvereine und Mitgliedsverbände in Richtung potenzieller Täter/-innen erfolgen, wodurch das „Aufmerksamkeitssystem Ruderverein und Ruderverband“ verdeutlicht wird.

Der vorliegende Ehrenkodex soll eine Orientierung bieten. Er sollte an die jeweiligen Rahmenbedingungen der Vereine, Landesruderverbände und Mitglieder angepasst bzw. erweitert werden. Das Logo des Vereines, Landesruderverbandes oder Mitgliedes kann in diesem Falle eingesetzt werden, um deutlich zu machen, dass eine Anpassung stattgefunden hat. Sollten Sie den Ehrenkodex in Ihrem Verband von Trainer/-innen aus mehreren Vereinen einsammeln, empfehlen wir, eine Zeile für die Eintragung des Vereines oben einzufügen.

Eine DOSB-Lizenz für Trainer/-innen wird nur erteilt bzw. verlängert, wenn der/die Betreffende den Ehrenkodex un- terschrieben hat und dieser dem DRV bzw. einem Landes- ruderverband vorliegt. (Ordnung zur Qualifizierung, 2018)

Besonders wichtig ist uns zu betonen, dass die Maßnahme der Unterzeichnung eines Ehrenkodexes nicht allein stehen kann. Sie muss eingebettet sein in ein Kinder- und Jugendschutzkonzept. Hier kann jedoch der Ehrenkodex sowohl inhaltlich als auch symbolisch eine sinnvolle Grundlage bieten.

Wir empfehlen folgende erste Schritte, um sich mit dem Thema auseinanderzusetzen:

  • Der Vereinsvorstand sollte sich über die Bedeutung des Themas austauschen. Dazu kann Unterstützung bei DRV/DRJ und DOSB/dsj sowie LSV/sjsh angefordert werden. Eine Positionierung des Vorstandes ist sinnvoll, um die Offenheit des Sportvereins zu verdeutlichen.
  • Es sollte ein/-e Ansprechpartner/-in benannt werden, die bereit ist, sich in das Thema Kinder- / Jugendschutz einzulesen, sich im Rahmen von Veranstaltungen der Verbände fortzubilden und den Vereins- / Verbandsmitgliedern als Vertrauensperson zur Verfügung steht. Diese Person sollte allen Vereinsmitgliedern bekannt sein (Vorstellung innerhalb der Sportstunden; Aushang der Kontaktdaten). Um die Ansprechpartner/-innen zu schützen hat es sich bewährt, in einem Team von mindestens zwei Personen zusammenzuarbeiten. Auf der Suche nach geeigneten Personen können beispielsweise Pädagog/-innen oder Polizist/-innen aus den Reihen des Vereines / Verbandes angesprochen werden.
  • Die Ansprechpartner/-innen sollte Kontakt zu externen Stellen aufnehmen, um Meldeketten abzusprechen und unabhängige Beratungen einholen zu können. Diese externen Stellen können z. B. der Kinderschutzbund oder Opferschutzorganisationen sein.
  • Informieren Sie als Vorstand die ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter/-innen Ihres Vereines / Verbandes darüber, dass Sie sich dem Thema widmen möchten und verdeutlichen Sie, dass dies auch zu deren Schutz geschehen soll. Holen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab, indem Sie klarstellen, dass Sie deren Kompetenzen deutlich machen wollen.
  • Sprechen Sie als Vorstand in Zusammenarbeit mit den Ansprechpartner/-innen die einzelnen Punkte des Ehrenkodexes mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch und vereinbaren Sie gemeinsam, dass jede/-r Mitarbeiter/-in diesen unterzeichnen soll.
  • Die gemeinsame Unterzeichnung der Ehrenkodizes können Sie für Ihren Verein öffentlichkeitswirksam betreiben. Zeigen Sie Ihren Mitgliedern, dass all Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Wohl der sporttreibenden Kinder und Jugendlichen am Herzen liegt. Besonders der gewünschte Dialog mit Eltern wird somit unterstützt.
  • Achten Sie als Vorstand bei Neueinstellungen darauf, das Thema Kinderschutz gegenüber dem neuen Mitarbeiter / der neuen Mitarbeiterin zu thematisieren. Sprechen Sie den Ehrenkodex gemeinsam durch und lassen Sie diesen nicht als eines von vielen Blättern unter den Einstellungsunterlagen verschwinden. Sprechen Sie über die Vereine, in denen die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter zuvor tätig war und holen Sie sich dort Informationen: Welche Erfahrungen wurden gemacht? Warum fand der Vereinswechsel statt?

Informationen rund um den Kinderschutz finden Sie unter www.sportjugend-sh.de/kinderschutz, www.rudern.de/jugendschutz und www.dsj.de/kinderschutz.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung in diesem wichtigen Bereich und stehen Ihnen beratend gerne zur Seite.

Deutscher Ruderverband und Deutsche Ruderjugend
Ruderverband Schleswig-Holstein

Donwload
Ehrenkodex und Handlungsleitfaden (doc)
Ehrenkodex und Handlungsleitfaden (pdf)
Gern können Sie die Datei für Ihren Verein bzw. Verband anpassen.

Aktiv im Kinderschutz. Prävention sexualisierter GewaltInformationen und Handlungsempfehlungen für Sportvereine

Die Broschüre »Aktiv im Kinderschutz. Prävention sexualisierter Gewalt. Ein Handlungsleitfaden für Sportvereine in Schleswig-Holstein« des Landessportverbandes Schleswig-Holstein und seiner Sportjugend ist kostenlos bestellbar.

Mit der vorliegenden Broschüre sollen diese Aktivitäten für den Kinderschutz im Sport in Schleswig-Holstein weiter aktiv begleitet werden. Neben Grundinformationen zum Themenkomplex der sexualisierten Gewalt werden im Weiteren verschiedene Qualifizierungsangebote für Sportvereine vorgestellt sowie Handlungsempfehlungen gegeben.

Aktualisierte 4. Auflage, 2020: Online lesen bei der Sportjugend Schleswig-Holstein oder hier zum herunterladen. Bei der sjsh kann die 40-seitige Broschüre kostenfrei bestellt werden.

Broschüre der Sportjugend Schleswig-Holstein »Aktiv im Kinderschutz« (pdf)

Dokumente Führungszeugnis

Antrag auf Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses (pdf)
Vorlage zur Abfrage und Archivierung von Führungszeugnissen (pdf)

Links

Sportjugend Schleswig-Holstein www.sportjugend-sh.de
Deutsche Sportjugend www.dsj.de
Deutsche Ruderverband/Deutsche Ruderjugend www.rudern.de/jugendschutz