Befahrungsregelungen in Schleswig-Holstein

Angegeben sind immer die Zeiträume/Abschnitte in denen eine Befahrung reglementiert bzw. nicht erlaubt ist. Falls hier ein Gewässer nicht aufgezählt ist, muss nicht bedeuten, dass dieses Gewässer zwischenzeitlich nicht doch gesperrt wurde. UNB = untere Naturschutzbehörde, UV = Uferbetretungsverbot, BV = Befahrungsverbot. Stand: 2024

Siehe auch
Freiwillige Rahmenvereinbarung umweltverträgliches Kanu- und Ruderwandern in Schleswig-Holstein

Eider
untere Eider, km 93,8 bis 99,3, Oldensworter Vorland, ganzjähriges BV, mit Ausnahme der Eider
untere Eider, km 99,3 bis 110,0, Dithmarscher Vorland, ganzjähriges BV, mit Ausnahme Eider und Schülper Außensiel
untere Eider, km 101,4 bis 106,5, Katinger Vorland und Grüne Insel, ganzjähriges UV und BV auf Prielen, Ausnahme Eider und Norderlochgraben

Elbe
km 566 bis 569, Lauenburger Elbvorland, ganzjähriges UV
km 570,5 bis 578, Ufer und Uferhänge hinter der MHW-Linie von Lauenburg bis Tesperhude, ganzjähriges UV, Trittstein bei km 572
km 642 bis 658, Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland, ganzjähriges UV nur für das rechte Ufer mit Haseldorfer Binnenelbe, Anlanden im Bereich Hetlinger Schanze erlaubt, Trittstein zwischen 15.05. und 30.09. bei km 656 (Auberg)
km 658,4 bis 662,9, Insel Pagensand, ganzjähriges UV, Anlanden an 5 Trittsteinen(2 Pagensander Nebenelbe, 3 Hauptfahrwasser) erlaubt. Einmaliges Übernachten an den Trittsteinen B u. D ohne Antrag, an den Trittsteinen A, C u. E auf Antrag bei UNB des Kreises Pinneberg erlaubt. Näheres siehe www.kanu-sh.de
km 669 bis 677, Rhinplate und Elbufer südlich Glückstadt, ganzjähriges UV, Trittstein bei km 676 im gekennzeichneten Bereich

Flensburger Förde
Hafen der Marine, Flensburg-Mürwik, ganzjähriges BV
NSG Halbinsel Holnis, Im NSG: ganzj. UV des Unterwasserstrandes und des Strandes zwischen der Siedlung am Leuchtturm im Süden und Holnis Kliff im Norden; ganzj. UV der Nehrungshaken, der vegetationsbedeckten Flächen des Strandes, der Strandwälle und der Steilhänge; ganzj UV des Strandes und des Nehrungshaken im Bereich Niederung Höftsee
NSG Höftland Bockholmwik, Befahrung nur im Bereich der Bundeswasserstraße Ostsee
NSG Geltinger Birk, ganzjähriges UV im NSG; ganzjähriges BV Geltinger Noor

Großer Ratzeburger See
km 20,3, NSG Ostufer, ganzjähriges UV, Mindestabstand 50 m zum Röhricht einhalten. Trittsteine: Utecht, Campow, Hoheleuchte, Kalkhütte

Lanker See
westliche Buchten und Halbinsel im Lanker See, ganzjähriges UV
Sonneninsel, ganzjähriges UV
Ratteninsel, Probsten Warder, Kleiner Warder, ganzjähriges UV

Plöner See
auf fast allen Inseln (außer Langeswarder tagsüber), ganzjähriges UV
Störland-Umfahrt ganzjähriges BV

Schaalsee (nur Schleswig-Holstein)
BV, außer 01.05.–15.10 nach Genehmigung des Seebesitzers, www.kanu-center.de/schaalsee-camp/mietstation-schaalsee-camp

Schlei
km 1,2: Möveninsel, ganzjähriges UV
km 6: Halbinsel Reesholm und Insel Hestholm, ganzjähriges UV
NSG Schleimünde, Flachgewässer des Schleihaff im NSG, ganzj. BV im NSG zwischen Schleimünde und Maasholm sowie Schleimünde und Olpenitz, am Fahrwasser orientieren. (OstseeSHNSGBefV) – ganzj. UV, Ausnahme Zeltplatz und Hafen Lotseninsel

Schwentine
km 29,5–26,8: Halbinsel Gut Wittmold – Dörnick – Wittmold, ganzj. UV, Rast nur mit Erlaubnis
km 8,2–7,2: Rastorfer Mühle – Oppendorfer Mühle, ganzj.BV , Ein- und Aussatzstelle nur am Steg bei km 8,2 oder ab km 7,2

Trave
km 18,2: NSG Dummersdorfer Ufer, Trittstein, hier anlanden für kl. Fahrzeuge ohne Motor erlaubt
km 22,0–23,6: Dassower See, NSG Dassower See, ganzjähriges BV
Pötenitzer Wiek: teilw. BV, das Befahren außerhalb des durch Schifffahrtszeichen bezeichneten Fahrwassers ist in der Zeit vom 15. Februar bis 15. Juni, ausgenommen in der Zeit von 11:00 Uhr des Tages vor Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 11:00 Uhr des nächsten Werktages, verboten
km 23.8–25,5: Priwall, ganzjähriges UV

Treene
km 0 (63,6) bis 9,3 (57,2), NSG Obere Treenelandschaft, 1. Einsatzstelle bei Pfadfinderlager TYDAL (Einsetzen nur nach vorheriger Erlaubnis bei Leiter Pfadfinderlager!), 2. Einsatzstelle Eggebek/Langstedt (Hier wird z.Zt. Gebühr erhoben!)

Wakenitz
km 3,9–14,7: Lübeck–Eichholz bis Ratzeburger See, ganzjähriges UV außer an gekennzeichneten Stellen. Befahrung erlaubt von Sonnenaufgang bis 30 Minuten nach Sonnenuntergang

Westensee
km 40,4 bis 44,4, im Verlauf der Obereider ganzjährig, ganzjährig direkte Durchfahrt kostenfrei, ungesperrte Restfläche gegen Gebühr an Privatbesitzer

Administrative Sperrungen

Ostsee
Mit Sperrungen wegen Bundeswehrübungen ist zu rechnen in der Ostsee bei Olpenitz, Eckernförde und Putlos.

Verweise