Schul- und Schülerrudern in Schleswig-Holstein

Regatten

Information: Mittelbare Mitgliedschaft im Deutschen Ruderverband

  1. Um mittelbares Mitglied im Deutschen Ruderverband zu werden, müssen die Schülerruderriegen/ Schülerrudervereine einen formlosen Antrag an die Geschäftsstelle des Deutschen Ruderverbandes richten.
  2. Nach Eingang des Antrages erhalten die antragstellenden Organisationen einen Meldebogen, der mit den entsprechenden Daten (Adressen der Protektoren etc. sowie Mitgliederzahlen) zurückgeschickt werden muss.
  3. Pflichtabnahme für Rudersport-Hefte oder Jahrbuch etc. bestehen nicht.
  4. Es besteht auch keine Beitragspflicht.
  5. Nach Aufnahme als mittelbares Mitglied erhalten die Schülerruderriegen und Schülerrudervereine die Informationen des Verbandes / der Ruderjugend direkt.
  6. Schülerruderriegen und Schülerrudervereine, die nicht auf Antrag mittelbare Mitglieder im DRV werden, können seit 01.01.1993 nicht mehr an Veranstaltungen des Verbandes / der Deutschen Ruderjugend teilnehmen. Das schließt Regatten wie auch Lehrgänge und sonstige Aktivitäten inkl. der Lizenzerteilung für den Start auf Regatten ein.

Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH)

Fortbildungsbereich Wassersport – Rudern
Quali – Update – Prüfung
Fortbildungen im Themenbereich Wassersport sollen Lehrkräfte dazu befähigen

  1. Wanderfahrten, Exkursionen, Projektwochen und AGs an Schulen anzubieten bzw. zu begleiten (Qualifikation)
  2. die sportartspezifische Rettungsfähigkeit zu erhalten (Update)
  3. abiturrelevanten Sportunterricht zu erteilen (Fortbildung)

Weitere Informationen: Wassersport – Rudern (pdf)

Qualifikation Wassersport Rudern: Erste gemeinsame Fortbildung des IQSH und RVSH im neuen Format, September 2021

Links

Florian Reimann

Florian Reimann

stellv. Vorsitzender SHRJ

E-Mail florian@rish.de