Verkehrsregeln
Nicht einfach auswendig lernen
So wie Radfahrer und Autofahrer nach einiger Praxis in vielen Situationen des Straßenverkehrs unwillkürlich richtig reagieren, eignen sich das auch Bootsobleute und Steuerleute auf dem Wasser an. Wichtig dafür ist vor allem, dass sie die Regeln nicht einfach auswendig lernen, sondern sich beim Studium jeder Regel die Situation auf dem Wasser vorstellen, in der diese Regel anzuwenden ist.
Ausweichen und Verkehrsverhalten
Ruderboote gehören, nach den Rechtsvorschriften, zu den Kleinfahrzeugen ohne Maschinenantrieb auf dem Wasser, und diese Kleinfahrzeuge müssen der Berufsschifffahrt ausweichen. Die Berufsschifffahrt hat gegenüber den Kleinfahrzeugen immer die Vorfahrt. Sportboote über 20 Metern Länge sind wie Berufsschiffe zu sehen, d.h. Ruderer sind diesen Fahrzeugen gegenüber ausweichpflichtig.
Aus dem üblichen Sprachgebrauch der Ruderer findet man im folgenden die Worte Schifffahrt und Schiffe, wo Berufsschifffahrt gemeint ist, und die Worte Sportboote, Ruderboote für Kleinfahrzeuge.
Die Führer der Berufsschifffahrt brauchen ihren Kurs nicht nach Sportbooten zu richten, die sich auf dem Wasser bewegen. Vielmehr müssen Sportboote diesen Schiffen rechtzeitig und klar erkennbar ausweichen.
Allgemeine Sorgfaltspflicht
Dafür gibt es in der BinSchStrO die Grundregel für Verkehrsverhalten auf der Wasserstraße die der für den Straßenverkehr ähnelt:
Jeder Verkehrsteilnehmer auf Binnenschifffahrtsstraßen hat alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, welche die allgemeine Sorgfaltspflicht und die Übung der Schifffahrt gebieten, um insbesondere
- die Gefährdung von Menschenleben,
- die Beschädigung anderer Fahrzeuge oder Schwimmkörper, der Ufer, der Regelungsbauwerke sowie von Anlagen jeder Art in der Wasserstraße oder an ihren Ufern,
- die Behinderung der Schifffahrt zu vermeiden und
- jede vermeidbare Beeinträchtigung der Umwelt zu verhindern.
Als Verkehrsteilnehmer ist hier nicht nur die Berufsschifffahrt sondern auch alle übrigen Verkehrsteilnehmer auf dem Wasser angesprochen. Jeder also der sich auf einem solchen Gewässer befindet ist Verkehrsteilnehmer. Es ist unerheblich ob das Wasserfahrzeug über einen Maschinenantrieb verfügt oder nicht. Demnach gelten die Vorschriften auch für die Bootsobmänner und Steuermänner.
Der Schifffahrt ausweichen
Wer der Schifffahrt aus dem Weg rudern soll, muss wissen, wie die Schiffe sich bewegen. Nur auf einigen wenigen Flussstrecken gilt das Rechtsfahrgebot für die Schifffahrt. Aus der Verkehrsregel, dass Schiffe im Begegnungsverkehr den anderen an Backbord vorbeifahren lassen und eine blaue Tafel an Steuerbord zeigen, wenn es ausnahmsweise anders sein soll, lässt sich aber ableiten: Überwiegend wird bei der Berufsschifffahrt rechts gefahren.
Auf Kanälen
Für Kanäle ergibt das eine Regel für den Steuermann im Ruderboot: Rechts fahren und nur abweichen, wenn ein entgegenkommendes Schiff deutlich links, auf der Seite des Ruderbootes fährt. Für breite Gewässer, wo links, rechts und in der Mitte gefahren wird: Ruderboote bleiben am Rande des Fahrwassers oder fahren auch knapp außerhalb, wenn dort keine Flachstellen und keine Unterwasserhindernisse zu erwarten sind.
Zur Innenkurve ausweichen
Auf Flüssen fährt ein Schiff meistens im Stromstrich, also von einer Außenkurve zur nächsten. Der Steuermann weicht mit dem Ruderboot deshalb in Richtung nächste Innenkurve aus.
Der Steuermann muss frühzeitig ausweichen, um den Rudergänger auf dem Schiff zu zeigen, welchen Kurs das Ruderboot nehmen will.
Nie in den toten Sichtwinkel
Dieser Rudergänger hat womöglich einen mehrere hundert Meter langen toten Sichtwinkel vor sich (z. B. Containerschiffe oder Schubverbände). Über den weit entfernten Bug hinweg sieht er weit voraus, aber nichts, was sich auf einer breiten und enorm langen Wasserfläche vor dem Bug abspielt. Ein Ruderboot darf niemals in diesen toten Winkel geraten. Der Steuermann darf die Schiffsgeschwindigkeit und die seines Bootes nicht unterschätzen. Er darf aber auch das Tempo, das er zum Ausweichen mit einigen harten Schlägen erreichen kann, nicht überschätzen.
Fahrverhalten von Berufsschiffen
Zur eigenen Sicherheit beim Befahren von Binnenschifffahrtstraßen sollte man wissen, dass Berufsschiffe fahrtechnisch nicht wie Kleinfahrzeuge zu sehen sind. Unter anderem sind die nachfolgend beschriebenen physikalischen Besonderheiten zu beachten:
- Berufsschiffe können, wenn sie in Fahrt sind, (aufgrund ihrer Masse beladen sind das meistens mehrere tausend Tonnen Ladung) nicht sofort stehen bleiben (aufstoppen).
- Je nach Größe und Beladung kann der Anhalteweg mehrere hundert Meter betragen. Viele Berufsschiffe verfügen über keinen Rückwärtsgang. Um aufzustoppen oder Rückwärts zu fahren, müssen diese Schiffe den Motor abstellen und die Maschine in umgekehrter Drehrichtung erneut starten.
- Beim Aufstoppen entsteht von Berufsschiffen kann ein Sog in Richtung Schiff entstehen.
- Bei Kurswechsel wandert das Heck entgegengesetzt zu dem neuen Kurs aus.
- Wird zur Steuerungsunterstützung das Bugstrahlruder eingesetzt entsteht im vorderen Bereich neben dem Schiff ein Sog oder Schwell.
Kleinfahrzeuge miteinander – Ausweichen
Für den Bootsobmänner und Steuermänner ist es auch wichtig zu wissen wie andere Sportboote mit und ohne Motor untereinander ausweichen müssen und welche generellen Vorfahrtsregeln es dort gibt, um den eigenen Kurs rechtzeitig und klar einzuschlagen zu können. Kleinfahrzeuge müssen den anderen Wasserfahrzeugen ausweichen. Wenn sich aber Kleinfahrzeuge begegnen oder ihr Kurs sich kreuzt, gelten Regeln die zusammengefasst besagen:
Windkraft vor Muskelkraft vor Motorkraft
Alle Muskelkraft-Boote fahren beim Begegnen mit der Backbordseite an der Backbordseite des anderen vorbei (also wie beim Ausweichen nach Steuerbord gehen). Im Kreuzungsverkehr gilt rechts vor links wie im Straßenverkehr: Nicht in den Kurs eines Ruderbootes, Kanus oder Paddelbootes fahren, das man an Steuerbord hat, warten oder gegebenenfalls auch wieder nach Steuerbord ausweichen.
Nicht geregelt, aber hoffentlich selbstverständlich: Ein Ruderboot, das stromauf fährt, wechselt nicht kurz vor einem talwärts fahrenden das Ufer. Ein Ruderboot, das stromab fährt, hält sich vom Kurs eines am Ufer bergwärts fahrenden fern.
Kenntnis der Ausweichregeln
Nicht alle Fahrzeugführen kennen die vorgeschriebenen Ausweichregeln, obwohl sie diese nach den gültigen Rechtsvorschriften kennen müssten. Hier sind beispielsweise nur einige Problemgruppen angeführt: Führer von Tretbooten, Paddelbooten oder Ruderbooten die diese nur stundenweise mieten. Führer von führerscheinfreien Motorboote (Sportboote unter 5 PS) oder Führer anderer Fahrzeuge die nur selten sich mit diesen auf dem Wasser bewegen.
Manöver des letzten Augenblicks
Stellt des Bootsobmann oder der Steuermann fest, dass das Vorfahrtsrecht des eigenen Bootes nicht beachtet wird, so ist er verpflichtet um einen Unfall zu verhindern, ein Manöver des letzten Augenblicks zu fahren. Er muss also versuchen, im letzten noch möglichen Augenblick, das Ruderboot so zu steuern, dass es nicht zu einem Unfall kommt.
Regatten
Auf dem Regattaplatz muss sich der Steuermann die Fahrordnung ansehen oder ich vom Trainer/Mannschaftsbetreuer darin einweisen lassen, bevor das Boot eingesetzt wird. Der Veranstalter erlässt die Fahrordnung für Fahrten zum Start, für Trainings- und Warmruderfahrten. Wer sich strikt daran hält, verhindert Bootszusammenstöße und Bootsschäden.
Bestimmte Gewässer
Für die meisten Gewässer gibt es eine Reihe von Sonderbestimmungen. Nur ganz wenige davon sind für Ruderer von Bedeutung.
Am Ort fragen
Wer erstmals auf fremdem Gewässer rudert, muss sich über etwaige Besonderheiten für Ruderboote informieren, am einfachsten bei dortigen Vereinen fragen. Spezielle Informationen kann man auch über die Wasser- und Schifffahrtverwaltungen, die Wasserschutzpolizeien der Länder oder über das Internet, z. B. www.elwis.de, erhalten.
Vereins-Ruderordnung
Ebenso wie an die Regeln, die Gesetzgeber vorschreiben, müssen sich Bootsobleute oder Steuerleute auch an die Regeln halten, die der eigene Verein mit seiner Ruderordnung (Fahrtenordnung) vorschreibt. Diese Regeln müssen sie so gut kennen, dass sie im Ruderbetrieb stets richtig anwenden.
Der Vorstand macht das schon
Auf verschiedenen Gewässern ist unterschiedlich geregelt, wie Ruderboote gekennzeichnet werden müssen. Außen am Boot muss in der Regel der Bootsname stehen, der Name des Eigentümers muss auch außen oder innen zu finden sein. Die Boote führen auf längeren Fahrten Vereins- und ggf. Verbandsflagge. Der Bootsobmann verlässt sich darauf, dass der Vereinsvorstand sich um richtige Kennzeichnung der Vereinsboote kümmert.
Ausweis bei Wanderfahrten
Bei längeren Fahrten, die nicht nur vom Steg zum Steg des heimischen Bootshauses gehen, müssen sich der Bootsobmann (Schiffsführer) und der vom Bootsobmann beauftragte Steuermann (Rudergänger) ausweisen können.
Auf allen Seeschifffahrtsstraßen gilt für die Schifffahrt das Rechtsfahrgebot. Sportboote müssen hier innerhalb des Fahrwassers am äußeren rechten Rand fahren und dürfen große Schiffe nicht mehr als vermeidbar behindern, auch wenn derjenige der einen anderes Fahrzeug überholen will, dies grundsätzlich nur tun darf wenn dabei das zu überholende Fahrzeug nicht gefährdet wird. Insbesondere auf der verkehrsreichen Kieler Förde aber auch auf allen anderen Gewässern wo der Tiefgang außerhalb des Fahrwassers ausreicht, tut man gut daran, sich deutlich außerhalb des Fahrwassers zu halten, Hier ist allen anderen nicht muskelgetriebenen Fahrzeugen auszuweichen. Außerhalb des Fahrwassers ist außerdem so zu fahren, dass klar erkennbar ist, dass das Fahrwasser nicht benutzt wird. Soll das Fahrwasser gequert werden, ist dies nur erlaubt, wenn niemand, der dem Fahrwasser folgt behindert wird und es auf dem kürzesten Weg erfolgt.
Zusammenfassend gelten nach den entsprechenden Schifffahrtsstraßenordnungen folgende Regeln für Ruderboote:
- Für Sportfahrzeuge, die Kleinfahrzeuge sind (Länge unter 20m), gelten allgemein auf Binnenschifffahrtsstraßen folgende Regeln:
- Kleinfahrzeuge müssen Großfahrzeugen ausweichen.
- Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb müssen anderen Kleinfahrzeugen ausweichen.
- Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb (Ruderboote) müssen den unter Segel fahrenden Kleinfahrzeugen ausweichen.
- Zwei Kleinfahrzeuge müssen beim Begegnen Backbord an Backbord vorbeifahren. Dies bedeutet jedes Fahrzeug weicht zur Steuerbordseite hin aus.
- Kreuzen sich die Kurse zweier Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb, muss dasjenige ausweichen, welches das andere an seiner Steuerbordseite hat.
Auf Seeschifffahrtsstraßen gilt für alle Fahrzeuge im Fahrwasser folgendes:
- Beim Einlaufen in ein Fahrwasser bzw. beim Queren eines Fahrwassers muss allen Fahrzeugen Vorfahrt gewährt werden, die dem Verlauf des Fahrwassers folgen.
- Das Queren des Fahrwassers muss auf möglichst kurzem Weg erfolgen. Wird dabei ein dem Verlauf des Fahrwassers folgendes Fahrzeug behindert, darf das Fahrwasser nicht gequert werden.
- Ein Fahrzeug, das ein anderes überholt, hat ausreichend Abstand zum zu überholenden Fahrzeug zu halten, und darf dies nur tun wenn es dabei nicht gefährdet wird.
Genau wie auf dem Land gibt es auch auf dem Wasser Verkehrszeichen, in Form von Schildern, Tafeln, Tonnen, Bojen, Lichtern und Schallsignalen. Viele der Verkehrszeichen sind für Ruderer bedeutungslos, dennoch kann man als Ruderer anhand von Verkehrszeichen häufig vorhersehen, wie ein großes Schiff sich in dessen Geltungsbereich verhalten wird und seinen eigenen Kurs dementsprechend einrichten. Über die Bedeutung der einzelnen Zeichen gibt die Broschüre »Sicherheit auf dem Wasser – Leitfaden für Wassersportler« Aufschluss.