Bildung – Trainer·innen qualifizieren
Trainer·in C Rudern
- Trainer·in C-Ausbildung – die nächste Ausbildung findet im Herbst/Winter 2025/2026 statt
- Grundkurs des LSV – dieser Kurs ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Ausbildung Trainer·in C
- Hinweise zu Seminaren
Lizenzverwaltung mit SAMS und LiMS
Der DRV hat 2016 auf das DOSB-Lizenzmanagementsystem (LiMS) und 2022 auf die Verwaltungssoftware SAMS umgestellt. LiMS wird im Hintergrund benötigt, um die Lizenzen in der DOSB-Datenbank zu erstellen. Die Verwaltung erfolgt für alle Beteiligten über SAMS.
Die Lizenzinhaber haben einen geschützten Zugang zu SAMS. Ist der Zugang nicht bekannt, schreiben Sie einfach eine E-Mail an koenig@rish.de. Auch die SAMS-Beauftragten Ihres Vereins können die Zugangsdaten für den Erstzugang zusenden.
Die Lizenzen werden von den Bildungsreferenten des DRV und der LRV administriert. Bei lizenzverlängernden Seminaren des DRV und der LRV, die vom Benutzer über SAMS belegt wurden, werden die Lerneinheiten der persönlichen Lizenz zugebucht. Entsprechen die Lerneinheiten der Anforderung für die Verlängerung, so wird die Lizenz entsprechend aktualisiert. Über das Symbol mit dem Doktorhut unter Aktionen können sportartfremde, nicht rudertypische und für die Lizenzverlängerung anerkannten Fortbildungen hochgeladen werden. Der zuständige Bildungsreferent prüft die Fortbildung auf Lizenzrelevanz und gibt die Unterrichtseinheiten für die Verlängerung frei. (Handbuch DRV-Verbandssoftware SAMS, 4.7.1, siehe rudern.de/digitalisierung)
Informationen zur Lizenzverlängerung
Für eine Lizenzverlängerung sind 15 LE (1 LE = 45 Minuten) erforderlich. Es kann sich um eine Fortbildung mit 15 LE, um zwei Fortbildungen à 8 LE, um drei Fortbildungen à 5 LE oder um acht Fortbildungen à 2 LE handeln. Es gelten die Hinweise zu Seminaren.
Fortbildungen können jedoch nicht „angespart“ werden. Also z. B. 30 LE innerhalb eines Gültigkeitszeitraum absolvieren, um damit zweimal die Lizenz um ihren jeweiligen Gültigkeitszeitraum zu verlängern bzw. auf den nächsten Gültigkeitszeitraum zu übertragen. Die eigentliche Verlängerung ist nach DOSB-Vorgabe erst im letzten Quartal der Gültigkeit um den Gültigkeitszeitraum möglich. Die nächste Fortbildung, die dann wieder verlängerungswirksam ist, ist im neuen Gültigkeitszeitraum zu absolvieren.
Verlängerungen werden auf den alten Lizenzvordrucken (mit Bild und Stempel) nicht mehr eingetragen, weder vom DRV noch von den Landesruderverbänden.
Es kann die Trainerfortbildung des RVSH besucht werden. Diese Tagesveranstaltung – wird nicht jedes Jahr angeboten – hat einen Umfang von 8 LE hat. Daher ist noch eine weitere Fortbildung zu besuchen, z. B. die nächste Trainerfortbildung.
Möglich sind auch Hospitationen bei Bunds-, Landes- oder OSP-Trainer·innen. Weitere Informationen dazu vom DRV unter rudern.de/bildung (pdf).
Eine weitere Möglichkeit ist die Teilnahme von Kursen des Landessportverbands (www.lsv-sh.de) oder der Sportjugend Schleswig-Holstein (www.sportjugend-sh.de). Diese Verlängerung ist mit dem Landeslehrreferenten abzusprechen, die Verlängerung erfolgt durch den DRV oder dem RVSH. Die nächste Verlängerung muss dann allerdings wieder beim RVSH oder DRV (www.rudern.de/bildung) besucht werden.
Kooperationspartner
- Adressen von DRV, DRJ, LSV und sjsh
Das Lehrteam
Andreas König
Fischerstraße 20
23909 Ratzeburg
Mobil 0160 99007007
E-Mail koenig@rish.de
Eike Schweiger
Mobil 0176 84424322
E-Mail eike@rish.de
Peter Westphal
Alma-Mahler-Weg 7
25336 Elmshorn
Telefon 04121 82437
Fax 04121 65030
E-Mail westphal@rish.de