Bewusstsein für das Thema Umwelt in den Vereinen vergrößern
Ihr Ansprechpartner
RVSH Umwelt und Ruderreviere
Dr. Thomas Haarhoff
Lilienthalweg 10
14712 Rathenow
Mobil 01577 1800543
E-Mail haarhoff@rish.de
Freiwillige Rahmenvereinbarung
umweltverträgliches Kanu- und Ruderwandern in Schleswig-Holstein
Kanu- und Rudersport, Kanutourismus und Umweltschutz haben gemeinsame Interessen, denn eine intakte Umwelt ist die wichtigste Voraussetzung für eine gesunde und attraktive Sportausübung und Freizeitgestaltung. Das Erleben von „ursprünglicher“ Natur hat außerdem eine große Bedeutung für das Wohlbefinden des Menschen. Es lässt ihn fühlen, Teil eines größeren Systems und von diesem abhängig zu sein, lässt ihn Entspannung und Ruhe erfahren und ist notwendig zu seiner körperlichen und seelischen Gesundheit, die gleichzeitig auch sein intaktes soziales Umfeld umfasst.
Oftmals wird die Entscheidung, im Kanu- oder Ruderboot zu fahren, im Rahmen touristischer Aktivitäten getroffen. Wasser, Sonne und schöne Landschaft laden zur Bootspartie ein. So ist auf manchem Gewässer inzwischen der Anteil an Mietbooten deutlich höher als der der organisierten und der nicht organisierten Kanusportler zusammen. Kunden von kanutouristischen Firmen, die nicht nach einem zertifizierbaren Qualitätsund Umweltmanagementsystem – etwa nach den Kriterien des Qualitäts- und Umweltsiegels der Bundesvereinigung Kanutouristik e. V. arbeiten, sind oftmals nicht ausreichend in den Umgang mit Kanu und Natur eingewiesen. Als Folge kann eine vermeidbar erhöhte Belastung der Natur eintreten. Durch Unkenntnis kann es zur Benutzung nicht geeigneter Naturräume für das Ein- und Aussetzen, das Rasten und Übernachten kommen.
Der Deutsche Kanuverband, der Deutsche Ruderverband sowie deren Landesverbände schulen seit etlichen Jahren ihre Mitglieder in umweltverträglichem Verhalten an und auf den Gewässern. Sie verpflichten sich hiermit im Rahmen der Agenda 21, die Nachhaltigkeit, ihre verbandsspezifischen Leitbilder und „Goldene Regeln“ hinsichtlich Umweltund Naturschutz sowie die Freiwilligen Vereinbarungen über Natura 2000 und Sport in Schleswig-Holstein zur Grundlage ihres Handelns zu machen.
Die Bundesvereinigung Kanutouristik verpflichtet sich hiermit, die in den Natura 2000- Vereinbarungen vom Landes-Kanu-Verband Schleswig-Holstein und Ruderverband Schleswig-Holstein zugesicherten Maßnahmen und Vorgehensweisen zum Erreichen des Erhaltungszieles der Gebiete ebenso einzuhalten wie der organisierte Sport in Schleswig-Holstein.
Im Zuge der Weiterentwicklung der touristischen Wassersportlandschaft in Schleswig- Holstein wird für den kanutouristischen Teil vereinbart, für die unterschiedlichen Anforderungen von Sport-Audit Schleswig-Holstein, Qualitäts- und Umweltsiegel der Bundesvereinigung Kanutouristik sowie damit vergleichbaren Qualifikationen in kanutouristischen Betrieben in Schleswig-Holstein einen Abgleich vorzunehmen und eine auf bestimmte Abstufungen bezogene gegenseitige Anerkennung aufzubauen. Mit einbezogen in diese Arbeit werden der Deutsche Kanuverband, der Deutsche Ruderverband, das Bundesumweltministerium sowie die in Schleswig-Holstein ansässigen kanutouristischen Verbände oder Arbeitsgemeinschaften.
Umweltfreundliches Handeln setzt entsprechende Informationen und Umweltbildung voraus. Unter dem Dach „Sportland Schleswig-Holstein“ wird der Landessportverband unter dem Stichwort offensive Kommunikation zwischen Sport, Touristik und Naturschutz bestehende Informations- und Bildungsangebote – auch über sein Bildungszentrum in Malente – vernetzen.
Die bereits 2001 vereinbarte zweijährige Überprüfung dieser Freiwilligen Rahmenvereinbarung wird fortgesetzt. Sie fand in den vergangenen Jahren jeweils im Rahmen der gemeinsamen Arbeit an den Freiwilligen Vereinbarungen über Sport und Natura 2000 statt. Da die Natura 2000-Vereinbarungen heute weitestgehend als Grundlage für das umweltfreundliche Kanu- und Ruderwandern in Schleswig-Holstein angesehen werden können, soll diese Koppelung, in die auch die Naturschutzverbände eingebunden sind, weiter bestehen. Insbesondere sollen die Belange des Kanu- und Rudersports und des Kanutourismus in ausreichendem Maße Berücksichtigung finden. Auf diese Weise sollen die Belange des Naturschutzes und des Sports/Kanutourismus zum Ausgleich gebracht werden. Generell wird bei der Beurteilung und Weiterentwicklung der Umwelt- maßnahmen der Fachverstand des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein eingebunden.
Kiel, den 15. Juli 2008
Dr. Ekkehard Wienholtz, Präsident des Landessportverbands Schleswig-Holstein e.V.
Dr. Christian von Boetticher, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Wolfgnag Beer, Vizepräsident des Landessportverbands Schleswig-Holstein e.V.
Günter Schöning, Landes-Kanu-Verband Schleswig-Holstein e.V.
Lothar Krebs, Bundesvereinigung Kanutouristik e.V.
Reinhart Grahn, Ruderverband Schleswig-Holstein e.V.
Freiwillige Rahmenvereinbarung über „das umweltfreundliche Kanu- und Ruderwandern in Schleswig-Holstein“ (pdf, 176 kB)
Verweise
LSV: Sport und Umwelt
DRV: Fachressort Wanderrudern, Ruderreviere, Umwelt und Technik
RVSH: Rudersport und Umwelt