Worte zum Jahreswechsel 2020/2021
Wir teilen Informationen und beziehen Stellung
Liebe Ruderfamilie Schleswig-Holsteins,
liebe Partner und Förderer,
der Ruderverband Schleswig-Holstein (RVSH) vertritt die Interessen des schleswig-holsteinischen Rudersports gegenüber den Landesbehörden, dem Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV SH) und dem Deutschen Ruderverband (DRV). Dabei lautet unser Motto: Interessenvertretung durch gute innerverbandliche Kommunikation und Mitarbeit bei anderen Organisationen. Dieses Jahr war der RVSH in diesem Aufgabengebiet in besonderer, bisher unbekannter Weise gefordert. Durch die Globalisierung in Verbindung mit östlicher Intransparenz erleben wir eine weltweite Pandemie, die auch den RVSH und unsere Ruderfamilie in besonderer Weise trifft.
Nach der Pressekonferenz der Bundeskanzlerin am 12. März wurde von mir, ihrer Intention folgend, im RVSH die erste Absage veranlasst: das Rudersportforum. Nach interner Abstimmung wurden zwei Tage später alle RVSH-Maßnahmen im März und April abgesagt und der Rudersport im Verein und auf dem Wasser musste pausieren. Eine der wenigen Alternativen war das Training auf dem Ruderergometer zu Hause (Phase 1). Anfang Mai erhielt ich folgende Bitte aus der Mitte der Vorsitzenden unserer Mitgliedsvereine:
„Am 4. Mai wird eine neue Verordnung der Landesregierung mit weiteren Lockerungen der Corona-Maßnahmen umgesetzt werden. Diese wird sich wohl auch auf den Rudersport auswirken und sei es nur im Hinblick auf das Rudern im Einer. Nun meine Frage: Wird es vom Ruderverband Schleswig-Holstein Empfehlungen geben, wie die Vereine diese Verordnung umsetzen sollen? Eine Vereinheitlichung landübergreifend würde ich als sehr nützlich erachten.“
Gern sind wir dieser Bitte gefolgt und schufen in der Folge Transparenz zum Wohle der Ruderfamilie Schleswig-Holsteins. Am 2. Mai teilten wir die Verordnungslage, ich selber habe daraufhin ab 4. Mai das Einerfahren an der Ruderakademie Ratzeburg im Rahmen der gültigen Verordnung erlaubt (Phase 2). Für die olympischen Kader erhielt ich auf Antrag kurzfristig eine umfassende lokale Ausnahmegenehmigung, der olympische Männerdoppelvierer durfte bundesweit als erstes Großboot in Ratzeburg wieder aufs Wasser. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an unseren Landrat Dr. Christoph Mager, stellvertretend für alle erteilten Ausnahmegenehmigungen der Kreise und kreisfreien Städte im Jahr 2020.
Der große Durchbruch gelang durch Unterstützung des DRV und LSV SH Anfang Juni 2020. Wir teilten am 6. Juni die aktuelle Sachlage und bezogen Stellung:
„Der geschäftsführende Vorstand des Ruderverbandes Schleswig-Holstein ist mit diesen Ausführungen einstimmig zur Auffassung gekommen, dass das Rudern in Mannschaftsbooten im Einklang mit der aktuellen Verordnungslage in Schleswig-Holstein ist.“
Der geschäftsführende Vorstand des RVSH besteht aus einem Juristen, einem Steuerexperten und einem Satzungsspezialisten. Damit bringen wir hinreichend Erfahrungen mit, um die entsprechenden Verordnungen intentionskonform mit ihren für den Laien sehr verzweigten Bezügen zielgenau zu erfassen und die gewährten Freiräume trennscharf zu definieren. Im Zweifel halfen Klarstellungen des Innenministeriums über die FAQs. Unser Ruderglück in Phase 3 dauerte den ganzen Sommer und Herbst über bis zum sanften Lockdown im November, der im Dezember zum harten Lockdown wurde (Phase 4).
In einer Videokonferenz des LSV SH am 17. Dezember wurden wir Vorsitzenden der Landesfachverbände vom Präsidenten des LSV SH aufgefordert, Wünsche für Lockerungen für Januar 2021 zu nennen. Zuvor hatte die Innenministerin in ihrem Grußwort allerdings darauf hingewiesen, dass Lockerungen für den Sport im ersten Quartal 2021 nur mit aller Vorsicht zu erwarten sind. Mit einer Wortmeldung äußerte ich daraufhin den Wunsch, dass das Einerfahren auf öffentlichen Gewässern im Einklang mit der Verordnung des harten Lockdowns steht, aber das Problem des zu Wasserbringens der Boote wegen des Verbotes der Sportausübung in oder auf den Sportanlagen ein Hindernis darstellt. Ich wurde dann postwendend mit Link und Auszug aus der Innenministeriumsseite informiert, dass die Herausnahme von Booten erlaubt ist und Sport zu zweit ohne Mindestabstand im öffentlichen Raum ebenfalls erlaubt ist. Auch Personal Training, also die Begleitung eines Einers durch einen Trainer, ist erlaubt. Der RVSH bezog noch am gleichen Tag öffentlich auf rish.de Stellung:
Das Rudern im Einer und Zweier ist im aktuellen harten Lockdown ohne Einhaltung des Mindestabstandes möglich. […] Abschließend weisen wir gerne darauf hin, dass es natürlich zum Beispiel auf Grund hoher Inzidenzzahlen weitergehende Einschränkungen durch die Allgemeinverfügungen der Kreise oder kreisfreien Städte bzw. durch das Hausrecht der Rudervereine selber geben kann.
Wir als RVSH folgen der Bitte aus der Mitte unserer Vorsitzenden: Wir teilen Informationen und beziehen Stellung. Bei eigenen Veranstaltungen entscheiden wir auch über die Umsetzung, im Verein entscheidet der Hausherr. Wir bitten unsere Ruderfamilie, die Entscheidungen ihres Vereines zu akzeptieren.
Wir danken in diesem besonderen Jahr 2020 dem Land Schleswig-Holstein mit unserem Ministerpräsidenten Daniel Günther und unserer Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack für die angemessenen Formulierungen in den Verordnungen und den Klarstellungen insbesondere in den FAQs, in deren Folge unser gesunder Rudersport auf dem Wasser seit dem 4. Mai bis zum Jahresende ununterbrochen möglich gewesen ist. Ein besonderer Dank gebührt für die Interessenvertretung unseres Sports dem LSV SH mit unserem Präsidenten Hans-Jakob Tiessen und dem DRV mit unserem Vorsitzenden Siegfried Kaidel.
2020 wird in Erinnerung bleiben als Jahr der Einschränkungen. Wir als Ruderinnen und Ruderer konnten im Vergleich zu anderen Sportarten unseren Sport auf vielfältige Weise ausüben und genießen. Die Entscheidungsträger und Organisatoren in unseren Vereinen haben mit Augenmaß und hohem Verantwortungsbewusstsein dafür gesorgt, im Rahmen der geltenden Bestimmungen vielen Mitgliedern unserer Ruderfamilie ihren geliebten Sport zu ermöglichen. Herzlich bedanke ich mich bei allen Verantwortlichen für dieses außerordentliche Engagement.
Abschließend danke ich der Ruderfamilie Schleswig-Holsteins sowie unseren Partnern und Förderern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im zurückliegenden Jahr und wünsche mit dem folgenden irischen Segenswunsch eines unbekannten Autors ein gesundes Jahr 2021.
Irischer Segenswunsch
Nicht, dass keine Wolke Deinen Weg überschatte;
nicht, dass Dein Leben künftig ein Beet voller Rosen sei.
Nicht, dass Du niemals bereuen müsstest;
nicht, dass Du niemals Schmerzen empfinden solltest.
Nein, dass wünsche ich Dir nicht.
Mein Wunsch für Dich lautet:
Dass Du tapfer bist in Stunden der Prüfung,
wenn andere Kreuze auf Deine Schultern legen,
wenn Berge zu erklimmen und Klüfte zu überwinden sind,
wenn die Hoffnung kaum mehr schimmert.
Dass jede Gabe, die Gott Dir schenkt, mit Dir wachse.
Und sie Dir dazu diene, denen Freude zu schenken, die Dich mögen.
Dass Du immer einen Freund hast, der es wert ist, so zu heißen.
Dem Du vertrauen kannst.
Der Dir hilft, wenn Du traurig bist.
Der mit Dir gemeinsam den Stürmen des Alltags trotzt.
Und noch etwas wünsche ich Dir:
Dass Du in jeder Stunde der Freude und des Schmerzens die Nähe Gottes spürst.
Das ist mein Wunsch für Dich, und für alle, die Dich mögen.
Das ist mein Wunsch für Dich, heute und alle Tage.
Liebe Grüße
Reinhart Grahn
Vorsitzender Ruderverband Schleswig-Holstein
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